Die Folgen

Falls der Bebauungsplan verwirklicht wird, sind die schädlichen Auswirkungen massiv und sie lassen sich auf absehbare Zeit nicht wieder beheben!
In fast allen Lebensbereichen wird das die Gemeinde Ritterhude und damit die hier wohnenden Menschen auf Dauer zu spüren bekommen.

Was ist von dem neuen Entwurf des Bebauungsplans (Oktober 2023) zu halten?

Im Prinzip nichts, weil keine substanziellen Veränderungen vorgenommen werden. Unsere Argumente bleiben nach wie vor gültig.
Die Verlegung des Lärmschutzwalles (LSW) um 5m nach rechts scheint ein Entgegenkommen der Verwaltung zu sein, ist es aber eigentlich nicht. Es geht nicht um das bloße Verlegen, sondern um den Schutz der dort stehen Bäume und dem Erhalt der dortigen Fledermauspopulation. Dafür müsste die Distanz des LSW nicht auf die Grundstücksgrenzen bezogen sein, sondern auf die dortigen Bäume, die nun mal nicht genau auf der Grenze wachsen, sondern eben ein Stück auf dem beplanten Gelände. Und das machen sie nicht alle im gleichen Abstand. Sie stehen in der Nähe der Grenze – der eine mehr, der andere weniger. Es müssen also zuerst die Bäume kartiert werden und dann kann man Abstände festlegen. Selbst wenn man dies machen würde und vom Stamm aus misst, sind 5 m nicht hinreichend. Wie schon im Naturgutachten des KNV gesagt wird, muss soviel Platz zu dem 5m hohen LSW entstehen, dass die Fledermäuse ihre Höhlen in den Bäumen störungsfrei anfliegen können! Diverse Bäume haben ausladende Kronen mit weit mehr als 5 m Radius. Dort hätten sie dann nicht den nötigen Freiraum. Auch aus einem anderen profanen Grund muss der Abstand größer sein: Die Gemeinde wird diese Bäume pflegen müssen und muss sich deshalb dort mit entsprechendem Gerät bewegen können. Das geht nicht bei 5 m Abstand von der Grenze.
Bäume sterben ab oder verkümmern, wenn auf ihrem Wurzelwerk Aufschüttungen erfolgen oder schwere Fahrzeuge herumfahren. Daraus folgt zwingend, dass die Wallaufschüttungen nicht innerhalb des Kronentraufbereichs erfolgen darf! Auch dies muss eine jeweils „Baumscharfe“ Planung berücksichtigen.
All diese Punkte sind im B.Plan völlig unberücksichtigt gelassen worden.

Zum Rest der Planung kann nur gesagt werden: Katastrophal wie von Beginn an und für eine Zustimmung im Bauausschuss und Gemeinderat nicht geeignet.

Die Stellungnahme der KNV (Koordinationsstelle für Naturschutzfachliche Verbandsbeteiligung) zu dem Vorgänger-Bebauungsplan kann hier eingesehen werden.

Wirtschaftliche Folgen:
• Das Gewerbegebiet ist zu klein, die genehmigten Gewerbearten sind sehr eingeschränkt. So werden die Gewerbeflächen in Ritterhude weiter zerstückelt.
• Infrastruktur wird doppelt und dreifach erstellt und mögliche Synergieeffekte aus zusammenhängenden Gewerbeflächen/ -nutzungen können nicht entstehen.
• Trotz jahrelanger Forderung, ist bis heute keinerlei Kosten-Nutzen-Rechnung von der Verwaltung vorgelegt worden. Die Bauleitplanung wird seit Jahren „blind“ betrieben, erhebliche Planungskosten sind bereits aufgelaufen. Auch darüber schweigt das Rathaus.
• Enorme Investitionen sind nötig für die Herrichtung der Gewerbeflächen, Rodung und Abfuhr hunderter Bäume, Ab- und Anfuhr großer Erdmengen, Planierung des Geländes, Sicherung des tiefgründigen Bodens, Anlegen von Zufahrtsstraße und Rampe, Be- und Entwässerung (Vorfluter werden u.U. unterirdisch angelegt werden müssen), Elektrifizierung und Beleuchtung des Gebietes, Versorgung mit Telekommunikation, Anlegen der 5 m und 1,5 m hohen Schallschutzwälle, erhebliche Kosten für Ausgleichsbepflanzungen und und und..
• Hinzu kommen dann noch die Kosten für den Ankauf der rund 5 ha großen Fläche.

Da das Rathaus nicht sagt, welche Investitionen nötig sind, müssen wir selber rechnen:
Üblicherweise wird als Faustformel zwischen 40 € und 90 € pro m² Infrastrukturkosten gerechnet. Wenn wir einen niedrigen Durchschnittspreis von € 60/m² zugrunde legen, sind das bei ca. 50.000 m² ca. 3 Millionen Euro, die Ritterhude dafür ausgeben müsste. Hinzu kommen die Kosten für den Ankauf der Grundstücke. Nach Rücksprache mit einigen Bauern, wollen sie ihre Flächen für nicht weniger als € 20/m² hergeben. Das wären dann noch ca. 1 Million Euro!
Macht zusammen 4 Millionen Euro, die die Gemeinde vorfinanzieren müsste!
• Eine Rendite ist sehr unwahrscheinlich, denn
1. sind lediglich 2,0 ha überhaupt wieder an ansiedlungswilliges Gewerbe verkäuflich – die übrige Fläche wird für die Feuerwehr, die Straße und die Ausgleichsflächen benötigt und
2. es wird bei jedem an einen Gewerbebetrieb verkauften m² ca. € 40 Verlust gemacht! Als Einnahmen aus den Grundstücksverkäufen blieben gerade einmal € 800.000 und zwar als Risiko, denn wann und ob überhaupt das Geld kommt ist offen.
3. Als weitere potenzielle Einnahmequelle bleiben die eventuellen Gewerbesteuereinnahmen: Insgesamt sind sie fraglich, in der Höhe ungewiss. Eins weiß man: Platz wäre nur für 8 – 10 kleinere Betriebe (je 2000 m²) und die müssten mit ihren Steuern die noch offenen 3,2 Millionen Euro refinanzieren! Das wird in diesem Jahrhundert nicht mehr passieren.
• Das Geld fehlt auf Jahrzehnte für wichtige Investitionen im sozialen Bereich. Es fehlt im Bildungssektor, für die Kinder- und Jugendarbeit, für Klimaschutz, für Straßenertüchtigung, Radfahrwegbau und -instandsetzung, für Investitionshilfen für erneuerbare Energien (PV, Wärmepumpen etc.), für die Finanzierung der hohen Kosten, um die Gemeinde klimaresilient zu machen, für eine Entwicklung des Marktplatzes und vieler andere Bereiche.
• Die Nachfrage nach Gewerbeflächen setzt eine Erweiterung bzw. Neugründung von Betrieben voraus. Die dafür nötigen Personalressourcen stehen nicht zur Verfügung. Es ist nicht an der Zeit für Expansion, sondern für Bestandssicherung und Nachhaltigkeit. Auch das Abwerben von Betrieben aus Nachbargemeinden wäre ein törichtes Vorgehen. Hier sollten partnerschaftliche Kooperationen an die Stelle treten, wie vom Bund gefordert. So werden zum gemeinsamen Nutzen bestehende Flächen umweltverträglich gut ausgelastet und dem rasanten Flächenverbrauch Einhalt geboten. Ein Blick nach Brundorf oder OHZ dürfte sich lohnen. Hier ist das „Flächensparprogramm“ der Bundesregierung nachzulesen.
• Die hochwertigen Wohngrundstücke westlich der Autobahn in Richtung Platjenwerbe werden deutlich entwertet. Dieser finanzielle Verlust wird ausschließlich durch die dort lebende Bevölkerung getragen. Das nennt man wohl selektive Privatisierung von Gemeinkosten oder böse: (Teil-)Enteignung. Bei Alternativflächen, die weiter entfernt von Wohnbebauung liegen, wäre das nicht so drastisch oder gar nicht der Fall (z.B. Stendorfer Str., Deltastr.).
• Das zarte Pflänzchen „Sanfter Tourismus“ beginnt sich seit einigen Jahren in Platjenwerbe zu entwickeln. Die wunderschöne Bremer Schweiz mit ihrem Auetal und den Buchenwäldern lockt verstärkt Besucher an, die hier übernachten und ihr Urlaubsgeld in Ritterhude lassen. Ein Gewerbegebiet, das genau an die Grenze des Landschaftsschutzgebietes rückt, ist völlig kontraproduktiv und senkt die Steuereinnahmen.

Politische Folgen:
• Die Raumordnungsplanungen des Landes und des Kreises werden zur Zeit überarbeitet. Die bisherigen Zielvorgaben für die Gemeinden zur Bereitstellung von Gewerbeflächen sind mehr als 12 Jahre alt und stehen zur Diskussion. In den letzten 10 Jahren hat es unter dem Eindruck einer veränderterten Bevölkerungsentwicklung, neu gewonnener ökologischer Einsichten und nicht zuletzt angesichts der auf uns zurasenden Klimakatastrophe ein z.T. radikales Umdenken in der Raumplanung und Stadtentwicklung gegeben. Nicht so in Ritterhude, so scheint es. Es wird erwartet, dass die vom Land und Kreis vorgesehenen Wachstumsvorgaben für Gewerbeflächen abgesenkt werden und eine flächenschonendere Intensivierung bestehender Gewerbegebiete angestrebt wird. Die herkömmliche Art der Stadt- und Gewerbeflächenentwicklung der Gemeinde, wie sie im Augenblick von der Politik betrieben wird, ist anachronistisch und führt die Gemeinde in eine Sackgasse. Hier sind die Ziele der Bundesregierung für flächensparende Planung der Kommunen nachzulesen.


• Die limitierenden Vorgaben zum Flächenverbrauch der Gemeinde Ritterhude sind nahezu erschöpft. Es ist politisch unvernünftig und auch unverantwortlich, kostbare Flächen für „dumme“ Gewerbebrachen zu verbrauchen, deren Notwendigkeit nicht belegt ist, außer durch überholte Rahmenentwicklungspläne.
• Die Planung des Gewerbegebietes widerspricht dem verbindlichen Klimaschutzkonzept der Gemeinde. Das selbst auferlegte Ziel bis 2035 klimaneutral zu sein, wird mit Füßen getreten (s. „Klimaschutzgründe“ unten).
• Die Ortsteile Ihlpohl/Platjenwerbe sind wie keine anderen in Ritterhude mit Gewerbeflächen belastet. Der Unmut der Bevölkerung über diese Gesamtentwicklung sowie dem Gefühl, eigene Interessen nicht genügend berücksichtigt zu sehen, birgt die Gefahr einer zunehmenden Distanzierung von den staatstragenden Parteien und ihrer Politik. Der Vertrauensverlust in die repräsentive Demokratie ist schleichend und brandgefährlich! Diese Gefahr darf auf keinen Fall unterschätzt werden! Die Bevölkerung muss bei notwendigen Entwicklungen und Entscheidungen stärker eingebunden und mitgenommen werden.
• Die Kombination von Gewerbe mit der Feuerwehr setzt die Ortspolitiker der Oppositionsparteien moralisch unter Druck, dem B.Plan zuzustimmen, weil die Feuerwehren aus Ihlpohl und Platjenwerbe zusammengelegt werden sollen und das möglichst schnell. Allerdings gibt es für die Feuerwehr eine viel bessere Lösung auf dem Arenagelände. Der Pächter ist bereit zu gehen und die Besitzerin des Grundstücks wartet schon länger auf ein Angebot der Gemeinde, was aber nicht kommt (das hat sich in der Zwischenzeit verändert).
• Das Prozessrisiko ist erheblich. Der Unmut in der Bevölkerung über das geplante Gewerbegebiet ist groß und die Wahrscheinlichkeit der Klagebereitschaft auch. Selbst mir als Laien drängen sich Ansatzpunkte für eine Klage vor dem Verwaltungsgericht auf. Dies gilt es zu vermeiden, um der Gemeinde unnötige Kosten zu ersparen und beweglich in der politischen Gestaltung zu bleiben.

Verkehrsfolgen:
• Das Gewerbegebiet erhöht laut Gutachten die Verkehrslast um 6 %. Die Möglichkeit, weiteren Verkehr aufzunehmen, der jetzt schon überforderten Anliegerstraßen Klemperhagen und Auf der Heide / Stubbener Str., wird überdehnt.
• Viele junge Familien mit kleinen Kindern sind in den letzten Jahren zugezogen. Die z.T. fehlenden Fußwege und der ständig gestiegene Schwerlast- und Personenverkehr machen die Situation vor allem für die jungen und alten Menschen zunehmend gefährlich, da auch die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h in der Regel nicht eingehalten wird.
• Die schon in der Vergangenheit diskutierte teure Ampelanlage an der Kreuzung Heidkamp-Klemperhagen wird mit Sicherheit notwendig werden.

Folgen für die Natur:
• Das Artenschutz Gutachten kommt zu dem Schluss, dass der Eingriff in die Natur erheblich ist und die schädliche Folgen für die Natur groß sind. So kommt selbst das von der instara bestellte Gutachten zum Ergebnis, dass dort 10 Fledermausarten zu finden sind, dort häufig und regelmäßig jagen und auch diverse Wochenstuben, Schlafquartiere und Paarungshöhlen haben. Es ist naturgesetzlich streng verboten, die Fortpflanzungskette der Fledermäuse zu stören! Der Hinweis, dass es ja nur Jagdreviere seien, widerlegt sich selbst und ist falsch. Ebenso ist der Hinweis, dass Jagdreviere beliebig in Nachbarregionen verlagert werden könnten, hier nicht zutreffend, denn aus den Nachbarregionen sind sie bereits vertrieben worden (siehe die Vorgänge um die Fällaktionen vor 2 Jahren Auf der Heide). Seit der Zeit jagen keine Fledermäuse mehr auf den dortigen Weiden, die direkt an das Planungsgebiet anschließen.
• Die Nist- und Brutplätze sowie die Nahrungsquellen für mind. 28 Vogelarten in den Hecken und Gebüschen werden vernichtet. Darunter 3 Arten, die auf der Roten Liste stehen – also Arten, die vom Austerben bedroht sind sowie 4 weitere Arten von der Vorwarnliste.
• Die großen, vom Naturschutzgesetz ausdrücklich geschützten Wallhecken auf dem Gelände, werden schlicht ignoriert und nicht thematisiert. Allein dies macht das Gewerbegebiet unmöglich. Der besondere ökologische Wert sowie die landschaftsprägende Bedeutung dieses Biotoptyps ist unstrittig.
• Die im südlichen Geländeteil befindlichen Baumbestände sind nach Begutachtung vor Ort durch die Niedersächsischen Landesnaturbehörde, der Osterholzer unteren Naturbehörde sowie dem LWK Forstamt Nordheide – Heidmark eindeutig Wald! Damit gelten besondere Schutz- und Bauvorschriften, zu deren Einhaltung die Verwaltung von den vorgenannten Fachbehörden ausdrücklich aufgefordert wird. Es sind eben nicht lediglich Gebüsch- und Baumreihen! Die Argumentation der Planungsbehörde, weshalb es kein Wald sei, bzw. man sich nicht drum kümmern müsse, wenn es doch einer sei, ist abenteuerlich! Möglicherweise wird eine derartige Auslegung sogar im Grunde vom Baurecht gedeckt, gleichwohl hat es den Anschein einer fast böswilligen, zumindest fehlerhaften Ausübung des Ermessenspielraumes und stellt eine Realitätsverleugnung der besonderen Art dar. Wie gerichtsfest sie ist, wird man gegebenenfalls sehen.
• Einem Schwabenstreich gleicht der Plan, die vielen großen Bäume entlang der Grundstücksgrenzen auf der Westseite des Geländes zu fällen, um dann einen Erdwall mit Mauer zu errichten, um darauf wieder kleine Büsche und Bäume zu pflanzen…
• Die Ausgleichsmaßnahmen sind völlig unzureichend. Allein um die klimawirksamen CO²-Effekte eines großen Baumes sofort zu kompensieren, müssten 2000 Bäume gepflanzt werden, Wenn man die 201 zu fällenden Bäume nur unter diesem Gesichtspunkt ersetzen wollte, würden es 400.000 Bäume sein, die gepflanzt werden müssten – ein stattlicher Wald! Nicht berücksichtigt bleibt dabei, dass ein alter Baum eine unvergleichlich höhere Bedeutung für die Lebensgrundlage der Tiere und Pflanzen hat als ein junges Bäumchen. Die 15 geplanten Obstbäume und die auf den Wällen anzupflanzenden Sträucher sind ja nett gemeint, aber doch eher eine Verhöhnung des wirklich entstehenden Schadens durch den Kahlschlag.
• Die Biodiversität wird weiter verringert.
• Das Insektensterben wird beschleunigt. Auf keinem anderen heimischen Baum leben mehr Insekten als auf einer Eiche. Baumschutz ist Insektenschutz.
• Das Niederwild wird weiter in die Wohnbereiche gedrückt. Die Rosenbesitzer freuen sich schon drauf…
• Der erhöhte Fluchtdruck steigert die Verkehrsgefährdung auf der A27. Wildunfälle mit tödlichem Ausgang sind auf dieser Strecke zwischen Ihlpohl und Schwanewede schon wiederholt vorgekommen.

Klimaschutzgründe:
• Es werden über 200 große Bäume gefällt. Ca. 300 Tonnen an CO² werden in kürzester Zeit direkt der Atmosphäre zugeführt und der einzige kostenlose CO2-Speicher, der neben Moor und Boden auf dem Lande existiert, wird vernichtet. Das zukünftige Speicherpotenzial von 1000 Tonnen CO2 wird nicht genutzt.
• Die Fläche von ca. 4,5 ha Dauergrünfläche wird vernichtet. Damit gehen knapp 815 Tonnen CO² verloren. Die CO²-Speicherfähigkeit der Böden – insbesondere des organisch gedüngten Graslandes – wurde lange unterschätzt!
• Die CO²-Senke des Waldes und des Bodens wird vernichtet und in ihr Gegenteil verkehrt: Es kommt zu einer CO²-Erhöhung! Das Gegenteil von dem, was das Klima benötigt und das Klimaschutzkonzept der Gemeinde fordert.
• Das lokale Mikroklima wird verschlechtert. Die Filterwirkung für Staub- und andere Emissionen – auch die der nahen Autobahn entfällt.
• Die versiegelten Flächen und Blechhallen heizen sich auf, wo die ehemalige Vegetation die Luft gekühlt und befeuchtet hat.
• Die Versiegelung von ca. 4,5 ha Weideland ist abenteuerlich, angesichts der auf uns zukommenden Wetterlagen und des befürchteten Grundwassermangels. Die im Gutachten behauptete fehlende Grundwasserbeeinträchtigung ist falsch und wird allein schon durch die im Gutachten konstatierte Überforderung der Kanalisation ad absurdum geführt! Nach Gutachtenlage müssen Regenrückhaltebecken angelegt werden, um die anfallenden Mengen des Oberflächenwassers wegen fehlender Versickerungsmöglichkeit kontrolliert der Kanalisation zuführen zu können. Diese könnten – wegen des oberirdischen Platzmangels – unterirdisch angelegt werden, so ein Vorschlag der instara….Das kostet…

Dieser enorme Aufwand von Gemeindemitteln und die äußerst starken Schäden an Natur, Umwelt und Klima stehen in einem absurden Missverhältnis zu den eventuell entstehenden eher geringen Gewerbesteuereinnahmen.