Der B.Plan

Der Bebauungsplan Heidkamp-Nord 19A wurde überarbeitet und kann HIER eingesehen und herunter geladen werden!

Zur schnellen Übersicht hier die Planzeichnung:

In aller Kürze seien hier die Veränderungen zum Vorgänger-Entwurf erläutert:
– Der Schallschutzwall, der auf der linken Seite direkt an den Grundstückgrenzen anschließen sollte (10m breit und 5m hoch), soll um 5m nach rechts verschoben werden. Der Wall wird mit 2 Zackenlinien dargestellt.
– Die Erschließungsstraße (gelb-orange) wird ebenfalls 5m nach rechts verschoben.
Das wars!
Nur einer von 3 Punkten des Beschlusses des Gemeinderats vom21.9.23 wird umgesetzt! Weder der möglichst vollständige Erhalt der Bäume noch die Integration der Gewerbeflächen zwischen die Wallhecken, damit sie erhalten bleiben, wird umgesetzt!
Was zu den Folgen dieser Planung gesagt werden muss, steht auf dieser Seite.

Der Bebauungsplan „Heidkamp-Nord 19A“ lag vom 4.7.23 bis 4.8.23 öffentlich im Rathaus Ritterhude aus. Die Bevölkerung hat erfreulich rege von ihrem Recht Stellungnahmen abzugeben Gebrauch gemacht. Wieviele es insgesamt waren, kann man evtl. auf der nächsten Bauausschusssitung am 5.9.23 erfragen.
Details hierzu auf der Seite „Was tun?“

Bebauungsplan Heidkamp-Nord 19A

Damit nicht alle 370 Seiten des B.Plans mit der Darstellung, der Begründung, den Gutachten und den Abwägungsprotokollen gelesen werden müssen, geben wir hier einen Überblick über die Grundlagen und erläutern wichtige Bestandteile der Planungen. Wer es genauer wissen will, kann die Dateien hier herunterladen oder auch im Rathaus einsehen.

Im obersten Bereich des Gebietes sind 2 kleine weiße Flächen grün umrandet – auf dieser Fläche sollen 15 Obstbäume als ein (Teil-)Ausgleich für die zu überbauende und zu versiegelnde Fläche des Gewerbegebietes angepflanzt werden, Der grüne Rand dort sind Hecken. Die sollen erhalten bleiben. 2 Bäume an der Autobahn rechts ( grüne Punkte) sollen auch erhalten bleiben (wenn sie nicht beim Bauen umgehauen werden – „abgängig sind“ – wie es so verharmlosend im B.Plan genannt wird).
Am linken Rand der Gesamtfläche verläuft direkt am hinteren Rand der bebauten Grundstücke ein 10 m breiter Streifen (Zackenlinien) bis zum südlichen Ende der Fläche am Heidkamp herunter. Dies wird ein 3 m aufgeschütteter Erdwall, auf dem oben drauf noch eine 2 m hohe Schallschutzwand gebaut wird. Nun stehen gerade direkt an den hinteren Grundstücksgrenzen eine Menge großer und alter Bäume, im südlichen Teil sogar ein kleines Waldstück: Das alles muss entfernt werden, damit der Wall mit der Mauer dort angelegt werden kann.
In der Mitte des Geländes wird vom Heidkamp im Süden kommend eine Erschließungsstraße gebaut, die am oberen Ende eine Wendefläche hat. Die Straßen ist im Plan gelb eingezeichnet. Für diese Erschließungsstraße muss eine Rampe gebaut werden, da die Straße Heidkamp niedriger als das Gelände liegt und ein großer Teil des Böschungsbereich gestaltet werden muss. Gerade hier stehen jedoch viele große alte Bäume, die 2 kleine Wäldchen bilden. Diese müssen dafür weichen. Die Straße wird dann weiter nach Norden geführt und durchschneidet alle dort befindlichen Wallhecken.
Die restliche Fläche steht als Gewerbefläche (weiß) und für die geplante neue Feuerwache der Ihlpohler und Platjenwerber Freiwilligen Feuerwehr (rosa) zur Verfügung. Diese Flächen werden planiert und durch die spätere Bebauung versiegelt. Alle restlicheen Bäume, die jetzt noch nicht betroffen waren, werden deshalb gefällt, die Wallhecken gerodet und die 4,5 ha Grünland abgetragen und begradigt.
Am rechten Rand der Fläche ist ein 20 m breiter Streifen zu sehen, der zwar Gewerbefläche ist, aber nicht mit Bauwerken wie Hallen etc. bebaut werden darf. Von Autobahnen muss Abstand eingehalten werden. Rechts davon an der Autobahnböschung soll ein ebenfalls 10 m breiter Erdwall von ca. 1,50 m aufgeschüttet werden und bepflanzt werden. Auch dort werden die im Wege stehenden Bäume dafür gefällt werden müssen.
Eine Seltsamkeit des B.Plans stellt das rosa Wohngebiet links oben im Gewerbegebiet dar: Es wird als Wohngebiet ausgewiesen und ist Teil des B.Plans. Im B.Plan selbst steht aber, dass es kein Wohnen im Gewerbegebiet geben darf….

Wie groß sind denn nun die bebaubaren Flächen für Gewerbe und Feuerwehr?

Den potentiellen Gewerbetreibenden stehen für Baumaßnahmen lediglich ca.
1,4 ha zur Verfügung und
0,56 ha für ebenerdige Park- oder Abstell- oder Lagerflächen.
Der Feuerwehr steht 0,8 ha zur Verfügung.